Wer für eine Firma, eine GmbH arbeitet - also nicht als Digital Boheme im Cafe - und eine Email verschickt, sollte inhaltlich wissen, was er schreiben will und formal muss er wissen, was in der Signature zu stehen hat - sonst droht 2007 die Abmahnung:

Im Falle einer GmbH muss die E-Mail den Firmennamen mit Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden enthalten. Dabei müssen diese Informationen laut Richter nur für die Hauptniederlassung des Unternehmens genannt werden.

Alles kommt in die Signature - nur die eigene Telefonnummer, die könnte man ja weglassen!

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9 Antworten zu “Mehr Signature als Inhalt”
  1. pavel sagt:

    …dann warte ich mal auf die Vorgabe einer DFKI-weiten, einheitlichen Signatur entsprechend dieser Vorgaben :-)

  2. Lenny sagt:

    Bin auch mal gespannt was unsere PR & Marketing Abteilung dazu meint und ob sie die Corporate Identity Regelungen entsprechend anpassen. Ich denke eher nicht ;)

    Meiner Meinung nach ist eine Art Impressum für die E-Mail, gerade bei Firmen nicht verkehrt. Aber, dass sogleich alle erdenklichen Daten beigefüht werden halte ich für Unfug.

  3. Hugo Z. Hackenbusch sagt:

    Bitte den ganzen Artikel und auch die Kommentare zum Artikel lesen… Dann gehen die Blähungen vielleicht wieder weg 8-).

  4. Cyander sagt:

    @Hugo
    Warum ist das Gedärm denn entlastet nach der Lektüre? Gefühlt habe ich ein Verständnis von privaten Mails. Das ist schon mal ein Anfang.

    Was aber genau sind geschäftliche Mails an einen bestimmten Empfänger? Ist jede Mail im Kontext der Berufstätigkeit gesendet vom Firmenaccount eine Geschäftsmail?

    Und schnappt man denn nicht unwillkürlich nach Luft, wenn man die juristische Diskussion liest: Pflichtangaben im geschäftlichen E-Mail-Verkehr?

  5. Hugo Z. Hackenbusch sagt:

    Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Ein Geschäftsbrief ist ein Geschäftsbrief. Das Medium ist dabei egal. Das scheint mir die Klarstellung zu sein, die der Gesetzestext erfahren hat. Und folgt dabei nicht nur europäischem Recht sondern auch allgemeinem Gebrauch und aktueller Rechtssprechung - heißt es.
    Ich als Kunde habe durchaus Interesse, dass mir Informationen wie Gerichtsstand und Gesellschaftsform z. B. bei einem Angebot mitgeteilt werden.

  6. Cyander sagt:

    @Hugo
    Angebote sind eine andere Textsorte. Ich versteh ja schon etwas Aufregung, denn die Frage ist - aus der Praxis kommend: Ist jede Mail von einem Firmenaccount gemeint? Oh, ich denke schon. Nur sind die meisten Mails einleitender, vorbereitender, organisatorischer Natur und möglicherweise kurz - im Prinzip. Ich sehe mich schon zwischen vielen Zeilen mit Amtsgerichten und der Aufzählung sämtlicher Geschäftsführer auf der Suche nach dem Inhalt wie: “Können wir so machen.”, “Passt am Donnerstag auch.”, “Wir nehmen den Zug um 14:15″.

  7. Hugo Z. Hackenbu sagt:

    @Cy:
    Hey, das macht doch die freundliche IT-Abteilung für Dich ;-). Ein schöner, von Dir selbst verfasster Zweizeiler wird dort dann mit einer automatisch hinzugefügten 25-zeiligen Signature garniert. Und das garantiert Virenfrei ( 4 Zeilen). Falls die Mail in falsche Hände gerät muss natürlich auch noch zentral Vorsorge getragen werden (37 Zeilen essbarer, sich selbst zerstörender Text).
    Mach’ Dir keine Sorgen….

  8. Hugo Z. Hackenbu sagt:

    Genau! Den Contentfilter aber nicht vergessen!!!

  9. Cyander sagt:

    @Hugo
    Jetzt bin ich ganz bei Dir und direkt mit einer Produktidee: DSF, der De-Signature-Filter reduziert Mails auf den Inhalt - vielleicht noch mit der Pro-Erweiterung für die automatische Identifikation von relevantem Inhalt.

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